Kostenerstattung und Preise

Da ich über ein anerkanntes Zertifikat verfüge, beteiligen sich die Krankenkassen in der Regel an den Kosten für eine Ernährungstherapie und -beratung.

Gemuese_sErnährungstherapie

Dies ist eine Beratung für Menschen, die Erkrankungen oder Begleiterscheinungen haben, die durch eine veränderte Ernährung positiv beeinflusst werden können. So können Beschwerden gelindert werden oder ganz verschwinden und Folgeerkrankungen kann effektiv vorgebeugt werden. Ziel ist die Steigerung Ihres gesundheitlichen Wohlbefindens und Ihrer Lebenszufriedenheit.

  • Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung  über eine „Ernährungstherapie nach § 43 SGB V“  aus
  • Ich erstelle einen Kostenvoranschlag, den Sie zusammen mit der Verordnung bei  Ihrer Krankenkasse einreichen und genehmigen lassen. Die Zuschüsse der Kasse sind sehr unterschiedlich. Gerne informiere ich Sie hierzu.
  • Die meisten Krankenkassen akzeptieren eine Abtretung Ihrer Ansprüche an mich, was bedeutet, dass Sie bei mir nur Ihren Eigenanteil bezahlen müssen und ich die Zahlungsabwicklung mit der Krankenkasse übernehme.

Beispiel bei Kostenübernahme und dem aktuellen Stundensatz von 95,00 €:

Beratung Dauer in min Kosten in € Zuschuss Krankenkasse in Ihr Eigenanteil in €
1 45 72,00 45,00 27,00
2 45 72,00 30,00 42,00
3 45 72,00 30,00 42,00
4 45 72,00 30,00  42,00
5 45 72,00 30,00    42,00
Summe   360,00 165,00 195,00

Dies ist nur ein Beispiel. Der Stundensatz von 95,00 € ist exemplarisch und kann variieren.

Hier ein paar Varianten :

Beratungen

Gesamt in € Zuschuss in € Eigenanteil in €
  1 x 60 min, 2 x 45 min,    2 x 30 min

335,00

– 165,00

170,00

    1 x 60 min, 4 x 30 min

287,00

– 165,00

122,00

    1 x 45 min, 4 x 30 min

264,00

– 165,00

99,00

1 x 45 min, 2 x 30 min 168,00 – 100,00

68,00

Brot_s

Ernährungsberatung

Wenn die Ernährungsberatung einen vorbeugenden Charakter hat, wie etwa bei Schwangeren, Stillenden, Osteoporosevorbeugung, Gewichtsabnahme bei Übergewicht, angepasste Ernährung für Senioren, gewähren die gesetzlichen Krankenkasse unter Umständen auch Zuschüsse. Ich unterstütze Sie gerne bei der Beantragung:

  • Sie erhalten von mir einen Kostenvoranschlag mit der Begründung des präventiven Charakters der Beratung
  • Diesen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und beantragen die Bezuschussung

Beispiel bei Kostenübernahme und einem exemplarischen Stundensatz von 95,00 €:

Beratung Dauer in min Kosten in € Zuschuss Krankenkasse in Ihr Eigenanteil in €
1 45 72,00 z.B. 100,00
2 30 48,00
3 30 48,00
Summe   168,00 100,00 68,00

Die Bezuschussung durch die Krankenkassen sind sehr unterschiedlich. Dies ist nur ein Beispiel. Auch der Stundensatz von 95,00 € ist exemplarisch und kann variieren.

Preise

Für die individuelle Ernährungstherapie und -beratung variiert der Stundensatz je nach Aufgabenstellung, Aufwand und Nachbereitung (z. B. detaillierte Auswertung von Ernährungsprotokollen).

Für die Erstberatung rechnen Sie bitte zwischen 72,00 und 95,00 €. Die Folgetermine gestalten sich bei kürzerer Dauer entsprechend günstiger.

Für telefonische oder Online-Beratung wird ebenfalls der Stundensatz von 95,00 € berechnet.

Gerechnet wird in 15-Minuten-Intervallen.

Für die Erstellung von Gutachten oder außerplanmäßigen Berichten fallen zwischen 30,00 und 45,00 € an, je nach Aufwand.